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Die Befreiung des Bauerntums
Von Sarah Kleiner
Die Befreiung des Bauerntums
Bis ins 19. Jahrhundert stand das österreichische Bauerntum in einem Lehns-, also Abhängigkeitsverhältnis zu einem weltlichen oder kirchlichen Herrn, in dem der “hörige” Bauer zu Arbeitsleistungen verpflichtet war. Erste Reformen zur Befreiung der Bauern waren schon durch Maria Theresia und Kaiser Joseph II. durchgeführt worden.
Letzterer beendete
1781 die Leibeigenschaft der Bauern, sie wurde aber mit einer sogenannten Erbuntertänigkeit ersetzt. Das bedeutete für die Bauern erstmals die Möglichkeit einer freien Verehelichung, die selbständige Wahl der Handwerksausbildung und das Recht des Loskaufs.
1785 lag die Steuerbelastung der Bauern aber noch bei
40-50 Prozent des Bodenertrags. Sie mussten Naturalien und Geld an den Grundherren abgeben und sogenannte Robotdienste für ihn leisten, die Steuern gingen an den Staat. Hans Kudlich, ein wohlhabender Bauernsohn und studierter Philosoph und Jurist aus Österreich-Schlesien, beteiligte sich
1848 an den Unruhen, die im Zuge der Märzrevolution aufkamen. Als damals jüngster Abgeordneter des „Constituierenden Reichstags“ – dem ersten frei gewählten Parlament Österreichs –, stellte er einen Antrag auf Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverhältnisses ein. Nach zahlreichen und teils dramatische Debatten wurde am
7. September desselben Jahres die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit beschlossen. Hans Kudlich wurde später in Österreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Der Revolutionär verstarb im Jahr
1917 in Hoboken bei New York, wo er zuletzt als Arzt tätig gewesen war.
Quellen: Webseite des Österreichischen Parlaments; „Ökonomie und Politik“, Roman Sandgruber, Wien, Ueberreuter, 1995.