Wem gehört Vorarlberg?
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Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg hat eine Studie beauftragt, um die Eigentumsverhältnisse im „Ländle“ zu klären. Durch die Zusammenführung von Daten aus dem Flächenwidmungsplan, der Katastralmappe, dem Grundstücks- und Eigentümerverzeichnis konnten Statistiken über die Verteilung von Grund und Boden erstellt werden.
Von Sarah Kleiner
Das Bundesland Vorarlberg breitet sich demnach auf einer Fläche von
267.095 Hektar aus. Ein Blick in den Flächenwidmungsplan verrät, dass rund
32 Prozent davon Wald sind.
2,6 Prozent der Fläche sind Betriebsgrundstücke und circa
60 Prozent sind als Freifläche gewidmet, zu der auch landwirtschaftliche
Nutzflächen zählen.
Betrachtet man alle Flächenwidmungskategorien, so sind die größten
Grundstückseigentümer im Land mit
35 Prozent die Agrargemeinschaften,
14 Prozent die Gemeinden,
3 Prozent der Bund und mit einem Prozent das Land Vorarlberg. Auch Kirche und kirchliche Institutionen besitzen etwa ein Prozent der Grundstücke.
Sieht man sich nur die
3,9 Prozent der Landesfläche an, die als Wohnbaugrundstücke gewidmet sind – ob bebaut oder unbebaut –, so fällt auf, dass
10 Prozent der Vorarlberger Bevölkerung
76 Prozent der Wohnbaugrundstücksflächen besitzen.
Insgesamt nennen
144.720 natürliche oder juristische Personen ein Wohnbaugrundstück, eine Wohnung oder ein Haus in Vorarlberg ihr Eigen.
75 Prozent davon besitzen ein Wohnbaugrundstück von bis zu
720 Quadratmetern. Ein kleiner Anteil von etwa
1.500 Personen besitzt große Flächen zwischen
5.000 und
10.000 Quadratmetern.
64 Prozent der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger besitzen weder ein Wohnbau- grundstück noch einen Anteil an einer Eigentumswohnung.
Für die Studienautoren tragen diese Besitzverhältnisse „das Potenzial einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung“ in sich. Durch die Ungleichheit würden immer weniger Vorarlbergerinnen und Vorarlberger Wohneigentum haben und immer mehr in Mietverhältnissen leben. Um dem entgegenzuwirken, wurden mögliche Lösungsansätze erarbeitet, wie zum Beispiel eine Abänderung des Grundverkehrsgesetzes oder eine konsequente Anwendung der Vertragsraumordnung durch die Gemeinden.
Quelle: „Wem gehört das Land?”; Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK), Telesis Entwicklungs- und Management GmbH; Arbeiterkammer Vorarlberg (Hrsg.); 2. Auflage; Feldkirch, 2023.