Right to Roam
Das Recht auf Natur für alle in England
Engländerinnen und Engländer haben nur zu 8 Prozent ihres Landes freien Zutritt, der Rest ist in Privatbesitz und darf nur mit persönlicher Genehmigung betreten werden. Aktivistinnen und Aktivisten der im Jahr 2021 gegründeten Graswurzelkampagne „Right to Roam“ wehren sich dagegen und kämpfen für ein Recht auf Naturverbundenheit für alle.
Von Claudia Richter
Die Situation in England ist europaweit einmalig: Der Großteil des Landes ist in Privatbesitz und für die Allgemeinheit gesperrt. Gerade einmal 8 Prozent sind frei zugänglich. Weite Teile der frei begehbaren Flächen sind unwirtliche Landstriche wie Moore und Gebirge, die ohnehin schwer zu erreichen sind. Wer in einem Fluss oder in einem See schwimmen will, muss damit rechnen, dass man von einem wütenden Lord verjagt wird. „Trespassing“ (unerlaubtes Betreten) ist illegal, das Betreten einer sich in Privatbesitz befindlichen Wiese oder eines Waldes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Besitzerinnen und Besitzer gestattet. „Ihre Identität ist allerdings oft schwer zu ermitteln, auf Anfragen erhält man häufig gar keine Antwort“, so Lewis Winks, der seit 2022 Mitglied der Bewegung „Right to Roam“ (to roam = ziellos wandern, umherstreifen) ist. Auch wenn es selten zu Strafverfahren kommt, fühlt man sich doch nicht ganz unbeschwert bei einem Aufenthalt in der unfreien Wildnis. Zwar gibt es ein Gesetz, das besagt, dass Grundstücke nicht komplett abgesperrt werden dürfen und Durchgangswege freigelassen werden müssen. Doch auf diesen oft schmalen Wegen, die teilweise von Stacheldraht und Überwachungskameras gesäumt sind, stellt sich eine tiefe Naturverbundenheit nur bedingt ein. Hierzulande beliebte und legale Freizeitbeschäftigungen wie das Sammeln von Pilzen, wilden Früchten, Kräutern oder Blüten (englisch: „Foraging“) für den persönlichen Bedarf sind auf begehbaren Wegen und Gebieten schwierig, auch deshalb, weil die Gesetzeslage schwammig bis widersprüchlich ist.
„The Right to Roam is the Right to Reconnect“
Daraus ergibt sich ein zentrales Argument der „Right to Roam“-Aktivistinnen und -Aktivisten: Ökologisch verantwortungsbewusstes Verhalten, das angesichts der vielen Umweltkatastrophen von der Allgemeinheit gefordert wird, kann nur aus erlebter Naturverbindung und aus der Kenntnis von Flora und Fauna entstehen. Sie fordern deshalb den legalen Zutritt zu privatem Land nicht nur zur Naherholung, sondern auch zu Zwecken der Allgemeinbildung. Als Vorbild dient ihnen Schottlands „Recht auf verantwortungsvollen Zutritt“, das seinen Bewohnerinnen und Bewohnern wesentlich mehr Freiheiten beim Aufenthalt in der Natur einräumt.
Der „King Charles III England Coast Path“
König Charles III., das muss man fairerweise betonen, hat schon in seiner Zeit als Prinz viel für die Umwelt getan. Neben einer Initiative zur Wiederaufforstung der schottischen Highlands gründete er eine Bio-Lebensmittelmarke und engagierte einen deutschen Biobauern, der ihn in Sachen nachhaltige Landwirtschaft berät. Auch die Siebenbürger Sachsen im rumänischen Transsilvanien, deren Häuser mit seiner Unterstützung vor dem Verfall gerettet und saniert wurden, schätzt er besonders für ihr altes, noch aus dem Mittelalter stammendes Wissen um traditionelle, nachhaltige Landwirtschaft. Auf seine Initiative ist nun auch der „King Charles III England Coast Path“ entstanden, der den Menschen ihre Naturfreuden an der frischen Luft zurückgeben soll. Der Wanderweg wurde am 19. März dieses Jahres feierlich eröffnet und soll 2027 fertiggestellt werden. Er umrundet auf etwa 4.300 Kilometern die gesamte Küste Englands und bietet, so ist auf der Regierungswebsite zu lesen, „noch nie dagewesenen Zutritt zu Stränden, Felsklippen und Fischerdörfern“.
Für die „Right to Roam“-Bewegung ist der königliche Wanderweg nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie fordern auch den freien Zutritt zu Gebieten im Inneren des Landes.
Ein dunkles Kapitel in der Geschichte Englands: „Enclosure“
Die Privatisierung von Land hat dort Tradition. Unter „Enclosure“ versteht man die Absperrung von ehemals frei zugänglichem Land, den „commons“. Während bei den vor germanisch-stämmigen Angelsachsen Allmenden (Flächen im Besitz einer Siedlungsgemeinschaft, die von allen genutzt werden konnten) noch selbstverständlich waren, führte William the Conqueror mit der normannischen Eroberung im Jahr 1066 den Feudalismus ein. Mit ihrem Herrschaftsanspruch brachte die neue, französisch sprechende Elite nach und nach immer mehr Land in ihren Besitz. Die Entwicklung riss in den folgenden Jahrhunderten nicht ab, neue Wellen von „Enclosures“ befeuerten die Landflucht und die Auswanderung nach Amerika. Während der industriellen Revolution verschärften weitere Privatisierungen die Lebensbedingungen von Landbewohnerinnen und -bewohnern, denen am Ende nichts anderes übrigblieb, als ihre Dörfer zu verlassen und in schlecht gelüftete Baracken zu ziehen, um ihre Existenz in den „Satanic Mills“, wie der Dichter William Blake die Textilfabriken in Industriezentren wie Manchester nannte, zu sichern. Friedrich Engels beschreibt im 19. Jahrhundert eindrücklich die unwürdigen Lebensbedingungen der englischen Arbeiterklasse, von der eine nicht geringe Anzahl einst freie Bäuerinnen und Bauern waren. Schon früh kam es zu Volksaufständen gegen die Landnahme, auch in den nachfolgenden Jahrhunderten. In dieser Tradition des zivilen Protests sieht sich die „Right to Roam“-Bewegung.

Lewis Winks. Foto Right to Roam
„Die Tragik der Allmende“ – eine neoliberale Schmierkampagne?
Landbesitzerinnen und -besitzer wenden ein, dass sie ihr Land hüten und pflegen und dass es durch die Absperrungen vor Missbrauch und Verschmutzung durch die Allgemeinheit geschützt wird. Dieses Argument diente schon im 19. Jahrhundert dazu, Privatisierungen zu rechtfertigen, und es ist kein Zufall, dass es aus England stammt. Der amerikanische Ökologe Garrett Hardin prägte 1968 in seinem einflussreichen Artikel die Rede von der „Tragik der Allmende“ („Tragedy of the Commons“) und griff Argumente von William Forster Lloyd aus dem Jahr 1833 auf, die der Allgemeinheit unterstellen, sie würde frei verfügbares Land übernutzen und auslaugen, weil sie von sich aus nicht in der Lage sei, nachhaltig zu wirtschaften. Allmende-Befürwortende sind von diesem elitären Argument nicht überzeugt. Wenn man an die Highlands denkt, die schließlich von Adligen sowie Großgrundbesitzerinnen und -besitzern zur profitablen Abholzung für den imperialen Schiffbau und später für die Industrialisierung und die Schafzucht freigegeben wurden, ist das Argument in der Tat schon hinfällig. Simon Fairlie, Autor einer kurzen Geschichte der „Enclosures“, bezeichnet es als „Schmierkampagne“ gegen den Gemeinschaftsbesitz.
Nicht alle Engländerinnen und Engländer fühlen sich durch die ungleichen Besitzverhältnisse in ihrer Bewegung eingeschränkt. Auf der Website einer deutschen Bloggerin werden sogar die besten Orte zum Wildcampen in Großbritannien empfohlen, was dort weitaus üblicher sei als bei uns. Solange man sich den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Natur gegenüber respektvoll zeige und gehe, wenn man aufgefordert werde, gäbe es keine Probleme, berichtet „Fräulein Draußen“.
Die „Right to Roam“-Aktivistinnen und -Aktivisten fordern klare Verhältnisse. Sie wollen private Ländereien nicht wieder in Gemeinschaftsbesitz überführen, aber sie wollen die gesetzlich klar geregelte Ausweitung der Zugangs- und Nutzungsrechte für alle. Inzwischen erhält die Bewegung auch Unterstützung aus der Politik, sogar aus dem „House of Lords“. Wie ernst ihre Anliegen wirklich genommen werden und ob sie sich realisieren lassen, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen: righttoroam.org.uk






