Mein Wunsch

Foto Marina Deronja

Von Veronique Homann

Stellen Sie sich vor, Sie wären 1990 in Österreich geboren als eheliches Kind einer deutschen Mutter und eines österreichischen Vaters. Aufgrund des Ehestatus der Eltern wäre die Frage Ihrer Staatsangehörigkeit folgendermaßen geklärt: Indem die Länder Deutschland und Österreich nach dem Abstammungsprinzip operieren, hätten Sie kraft Gesetzes eine doppelte Staatsangehörigkeit und besäßen von Geburt an sowohl einen deutschen als auch einen österreichischen Pass.
Aber: Wären Sie 1990 in Österreich geboren als uneheliches Kind derselben Eltern, sähe Ihre Realität anders aus. Der österreichische Staat hätte Sie nicht als staatsangehörig anerkannt und Ihnen den österreichischen Pass trotz Abstammung verwehrt.

Stellen Sie sich nun vor, Sie wären am oder nach dem 1. August 2013 in Österreich geboren als uneheliches Kind derselben Eltern: Eine Novelle im österreichischen Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2013, die der Diskriminierung unehelicher Kinder gegenüber ehelichen entgegenwirkt, hätte Ihnen neben der deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch den Vater zuteilwerden lassen.
Stellen Sie sich nun noch einmal vor, Sie wären vor dem 1. August 2013 in Österreich geboren als uneheliches Kind derselben Eltern: Die Gesetzesnovelle, die der Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern gilt, fände keine rückwirkende Anwendung auf Ihren Fall und würde Ihnen Ihr Geburtsrecht absprechen, das Ihnen laut unehelicher Geburt ab dem Stichtag „1. August 2013“ ohne Diskussion zustünde.

Als die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesnovelle zum 1. August 2013 wirksam wird, schafft die Novelle in ihrem Bestreben nach Gleichstellung im Staatsangehörigkeitsgesetz eine neue und eigene Form der Ungerechtigkeit, indem sie den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einer Stichtagsregelung abhängig macht. Betroffene, die vor dem Stichtag geboren sind, bleiben aufgrund des Geburtsdatums von der Gesetzesnovelle unberücksichtigt und werden strukturell von der österreichischen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen.
Zuständig für die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage zur Aufhebung der Stichtagsregelung sind die im Nationalrat vertretenen Parteien oder das Bundesministerium für Inneres. Während das BMI darauf nicht eingeht, versichert ein NEOS-Abgeordneter, das Thema innerhalb seiner parlamentarischen Arbeit erneut aufgreifen zu wollen. Im Bürgerbüro der FPÖ „verstehen wir das angeführte Problem und leiten die Nachricht dem zuständigen Fachreferenten zu“ (wie auch die SPÖ). Die GRÜNEN würden „eine entsprechende Regierungsvorlage, die sich positiv auf vor dem Stichtag zurückliegende Fälle auswirkt, parlamentarisch mittragen“ und eine Stimme der ÖVP geht „von einer guten Lösung aus“.

Ich wünschte, ich könnte mir etwas anderes wünschen als eine Novellierung der Gesetzesnovelle; solange die Aufhebung der Stichtagsregelung für sogenannte „Altfälle“ aber aussteht, ist mir dieser Wunsch nicht gestattet.


Veronique Homann, geboren 1990 ist eine nicht-österreichische Schriftstellerin und Künstlerin aus Österreich.


Teilen auf:
Facebook